Der Sozialverband für Kleine Einkommensbezieher betreut seit 1998 Ratsuchende in vielen persönlichen Angelegenheiten. Der Ombudsmann e. V. ist seit 2005 im Vereinsregister eingetragen. Schwerpunkte sind die Betreuung von Behinderten, Migranten, Einkommensschwachen und sozialen Randgruppen, wobei die gesellschaftliche Integration im Vordergrund steht. Der Ombudsmann e. V. hilft als Sozialverband durch ehrenamtliche und sachkundige Mitarbeiter in Rechtsfällen des Alltages und versucht zunächst immer eine außergerichtliche Mediation zwischen dem Ratsuchenden und den jeweils beteiligten sachbearbeitenden Stellen.
Was leistet der Ombudsmann e. V.?
1.
Beratung und Betreuung.
2.
Hilfe bei Ämtern, Behörden und Gerichten.
3.
Hilfe bei der Prüfung von Vertragsangeboten des Vermieters, Vermieterabrechnungen aller Art (Betriebskosten u. a.), Rückerlangung von Mietkautionen, Abwehr von Kündigungen, Mietklagen usw.
4.
Hilfe bei der Erlangung von Wohngeld, Kindergeld und anderen Zulagen.
5.
Hilfe bei der Festsetzung von Behinderungsgraden und Pflegedienstleistungen.
6.
Durchsetzung von Ansprüchen aller Art gegenüber öffentlichen Dienststellen, Firmen und Privaten durch Einspruch, Widerspruch, Beschwerden und notwendige Klagen.
7.
Hilfe bei Hartz IV, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Grundsicherung für Senioren einschließlich deren Pflege.
Der Ombudsmann e. V. erhebt in jedem Betreuungsfall eine Beteiligung an seinen Selbstkosten, die sich nach dem Arbeits- und Kostenaufwand richten.